Mobiler Pflegedienst Manuela UG  
  Bei uns sind Sie in Besten Händen  
 

Beratungseinsatz nach §37.3 (SGB XI)

Jeder Patient der einen Pflegegrad besitzt und von Angehörigen gepflegt wird, muss laut den Pflegekassen von einem Pflegedienst geprüft werden. Hierfür ist das Beratungsgespräch da, um der Pflegekasse mitzuteilen, ob die Pflege Zuhause sichergestellt ist und um zu schauen bzw. zu beraten welche Hilfsmittel usw. gut wären um die Pflege weiterhin sicher stellen zu können.


Hierzu müssen Sie nur einen Pflegedienst Ihrer Wahl anrufen und beauftragen zu Ihnen nach Hause zu kommen

um die Beratung/Überprüfung durchzuführen.


WICHTIG:


Pflegegrad 2 und 3: Hier muss die Beratung zwei mal Jährlich durchgeführt werden


Pflegegrad 4 und 5: Hier muss die Beratung vier mal Jährlich, einmal im Quartal durchgeführt werden



Verpassen Sie diesen Termin kann die jeweilige Pflegekasse Ihnen das Pflegegeld kürzen oder streichen.


Deshalb nehmen Sie gleich mit uns Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Termin zur Beratung per Kontaktformular oder Telefon: