Mobiler Pflegedienst Manuela UG  
  Bei uns sind Sie in Besten Händen  
 

Betreuungs- und Entlastungsleistung (§45)

Jeder Patient mit einem Pflegegrad ab Pflegegrad 1 hat einen Anspruch auf die Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 125,00 Euro im Monat.


Dieser Betrag kann gesammelt werden, jedoch verfällt der Betrag vom Vorjahr zum 30.06. des Folgejahres.


Folgende Leistungen können mit dem Betreuungs- und Entlastungsbetrag durchgeführt werden:




bei Personen die nur Pflegegrad 1 besitzen:

- Grundpflege (z.B. 1x wöchentlich Duschen) 

ab Pflegegrad 2 greift die Pflegekasse 

über die Pflegesachleistungen



bei Patienten mit Pflegegrad 1 bis 5:

- hauswirtschaftliche Versorgung 

(Reinigung der Wohnung des Patienten)

- Wöchentlicher Einkauf








Sie möchten die Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen?

Dann erhalten Sie von uns eine Abtretungserklärung mit der wir

direkt mit der Pflegekasse über die 125,00 Euro abrechnen können.


Sollten Sie über die 125,00 Euro im Monat kommen und haben nichts

angespart, dann bekommen Sie für die Differenz eine Privatrechnung.




RUFEN SIE UNS JEDERZEIT AN!