Jeder Patient mit einem Pflegegrad ab Pflegegrad 1 hat einen Anspruch auf die Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 125,00 Euro im Monat.
Dieser Betrag kann gesammelt werden, jedoch verfällt der Betrag vom Vorjahr zum 30.06. des Folgejahres.
Folgende Leistungen können mit dem Betreuungs- und Entlastungsbetrag durchgeführt werden:
bei Personen die nur Pflegegrad 1 besitzen:
- Grundpflege (z.B. 1x wöchentlich Duschen)
ab Pflegegrad 2 greift die Pflegekasse
über die Pflegesachleistungen
bei Patienten mit Pflegegrad 1 bis 5:
- hauswirtschaftliche Versorgung
(Reinigung der Wohnung des Patienten)
- Wöchentlicher Einkauf
Sie möchten die Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen?
Dann erhalten Sie von uns eine Abtretungserklärung mit der wir
direkt mit der Pflegekasse über die 125,00 Euro abrechnen können.
Sollten Sie über die 125,00 Euro im Monat kommen und haben nichts
angespart, dann bekommen Sie für die Differenz eine Privatrechnung.
RUFEN SIE UNS JEDERZEIT AN!