Sie besitzen einen Pflegegrad (ab Pflegegrad 2) oder möchten die Leistungen im Pflegebereich selbst tragen (Selbstzahler) dann sind Sie hier genau richtig.
Zu der Leistungsgruppe Pflegeleistungen (Pflegekasse - SGB XI) gehören eine Vielzahl von Leistungen die mit der jeweiligen Pflegekasse abgerechnet werden kann, sofern bei der Pflegekasse die Pflegesachleistungen ausgewählt wurden.
Zu den Pflegeleistungen gehören unter anderen:
- Aufsuchen/Verlassen des Bettes
- An/Auskleiden
- Teilwaschen
- Mund-/Zahnpflege
- Rasieren
- Kämmen
- Hautpflege
- Haarwäsche
- Ganzkörperwäsche
- Lagern, Mobilisieren, Betten machen oder wechseln
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Hilfe bei Darm-/Blasenentleerung
- kleine hauswirtschaftliche Versorgung
- Zubereitung sonstige Mahlzeit
Sie erhalten von uns einen Pflegevertrag sowie ein Kostenvoranschlag.
Auf dem Kostenvoranschlag werden alle Leistungen für einen Monat aufgelistet,
sodass Sie den Endbetrag ersehen können.
Beispiel 1:
Sie besitzen den Pflegegrad 2 und haben durch die Pflegesachleistungen 761,00 Euro zur Verfügung.
Die Pflegeleistungen die Sie ausgewählt haben ergeben einen Betrag von 550,00 Euro.
Somit müssen Sie für die Pflegeleistungen nichts selbst bezahlen.
Sie tragen lediglich die Kosten für die Investitionskosten selbst (Pflegekassen übernehmen diese Kosten nicht)
Beispiel 2:
Sie besitzen den Pflegegrad 2 und haben durch die Pflegesachleistungen 761,00 Euro zur Verfügung.
Die Pflegeleistungen die Sie ausgewählt haben ergeben einen Betrag von 900,00 Euro.
Somit müssten Sie für die Pflegeleistungen die Differenz selbst zahlen, in diesem Fall wären es 139,00 Euro plus die Investitionskosten (Pflegekassen übernehmen diese Kosten nicht)